Schulungen

KLÜVER GmbH – Arbeitsbühnen und Stapler Vermietung

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Warum überhaupt Schulungen?

Die Bedienerschulung für mobile Arbeitsgeräte ist wichtig aus mehreren Gründen:

  1. Sicherheit: Eine fundierte Schulung reduziert Unfälle und Verletzungen, indem sie die richtige Handhabung und Sicherheitsmaßnahmen vermittelt.

  2. Effizienz: Geschulte Bediener sind effizienter und können die Geräte optimal nutzen, was die Produktivität steigert.

  3. Wartung und Pflege: Schulungen umfassen oft auch Informationen zur Wartung und Pflege der Geräte, was ihre Lebensdauer verlängern kann.

  4. Gesetzliche Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die Schulungen für Bediener von Arbeitsgeräten vorschreiben, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  5. Vermeidung von Schäden: Falsche Bedienung kann zu schweren Schäden an Geräten führen, die teure Reparaturen oder Ersatzkosten verursachen können.

Zusammengefasst trägt eine Bedienerschulung dazu bei, Unfälle zu vermeiden, die Effizienz zu steigern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, was letztlich sowohl für die Sicherheit als auch für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens von Vorteil ist.

Welche Pflichten hat der Unternehmer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV- ergänzt den Gesetzgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung, indem sie Vorschriften, Regeln und Grundsätze formuliert, und mit Informationen Arbeitgeber bei der Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern unterstützt. Arbeitsaufträge zum selbständigen Bedienen von mobilen Arbeitsmitteln dürfen nur an Personen gegeben werden, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • er oder sie muss in der Bedienung des mobilen Arbeitsmittels unterwiesen sein und
  • muss seine/ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
 
Ihre Befähigung weisen Höhenarbeiter typischerweise nach, indem sie das Zertifikat über eine erfolgreich absolvierte Bedienerschulung einreichen.
Einmal absolviert, gilt der Kenntnisnachweis hierzulande als erbracht – sofern die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung durchgeführt und dokumentiert wird.