Sehr geehrte Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen,
liebe Kunden und Kundinnen,
da es in der Vergangenheit im Versicherungsrecht einige Änderungen bzw. Konkretisierungen gab, haben wir uns entschlossen aus unserer bisherigen
Maschinenbruchversicherung (MBV) >>> eine Haftungsbeschränkung zu machen,
diese funktioniert im Grunde genauso wie bisher:
Der Vermieter berechnet dem Mieter eine Pauschale auf täglicher oder monatlicher Basis.
Diese wird allerdings auch an Wochenenden, Feiertagen und gemeldeten Standtagen, an denen der Mietgegenstand nicht genutzt wird, durchberechnet. Diese Tage waren bisher von der Versicherung ausgenommen und stellten für Sie als Mieter (insbesondere durch unbefugte Nutzung durch Dritte) ein Risiko der Haftung dar. Die Selbstbeteiligung haben wir entsprechend des Listen-Neuwertes des Gerätes angepasst.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere besonderen Vertragsbedingungen bei Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes 08-24, einzusehen auf unserer homepage unter www.kluever-arbeitsbuehnen.de/agb/ hin.